Hochwertiges E Bike Tuning für Bosch, Yamaha, Shimano und Brose
PearTune MSO ist ein professionelles E Bike Tuning Produkt für Bosch, Shimano, Yamaha Powerdrive & Syncdrive sowie Brose E Bike Motoren. PearTune hebt die 25 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung komplett auf, dementsprechend steht „MSO“ auch für „Max Speed Off“. Sie können die Tuning Module jederzeit problemlos über die Tasten Ihres E Bikes ein- oder ausschalten. Ein Vorteil am PearTune MSO ist auch, dass selbst bei aktivem Tuning alle Daten auf dem Display korrekt angezeigt werden, z.B. das aktuelle Tempo, Distanz, Durchschnitts- und Maximalgeschwindigkeit. Bei einzelnen Varianten kann es allerdings Ausnahmen geben, z.B. wird beim „PearTune für Shimano“ nur die Hälfte der tatsächlichen Werte angezeigt.
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PearTune MSO für Bosch |
PearTune MSO für Yamaha Powerdrive |
PearTune MSO für Yamaha Syncdrive |
PearTune MSO für Brose |
PearTune für Shimano |
Die PearTune Module im Überblick:
- PearTune MSO für Brose mit BMZ Display:
a) BMZ Sportives Display
b) Marquardt "Drive"
c) Marquardt "Comfort" - PearTune MSO Module für Yamaha:
a) Yamaha PW
b) Yamaha PW-X, PX-X2, PW-ST,...
c) Yamaha Giant Syncdrive Sport mit RideControl EVO Display und
d) Yamaha Syncdrive C. - PearTune Still ON Module für E Bikes ohne Display:
Relativ jung sind die PearTune MSO Still ON Module speziell für Brose und Shimano E Bikes, die über kein Display / und somit über kein WALK-Button bzw. Lichtschalter verfügen (und bei denen das PearTune Modul deshalb bislang nicht eingesetzt werden konnte). Bei der Still ON Variante wird das Tuning automatisch aktiviert, sobald man das E Bike einschaltet.
PearTune MSO für Bosch, Yamaha und Brose: PearTune for Bosch, Yamaha and Brose.pdf
PearTune für Shimano: PearTune for Shimano.pdf
Wichtig: Tuningmaßnahmen führen bei E-Bikes und E-Scootern dazu, dass diese nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen im Sinne der StVZO zugelassen sind. Eine rechtlich zulässige Benutzung ist daher nur auf Privatgrundstücken oder - sofern zugelassen - bei Wettbewerben möglich. Das Führen eines durch Tuningmaßnahmen modifizierten E-Bikes oder E-Scooters auf öffentlichen Straßen kann zu einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) führen. Tuningmaßnahmen am E-Bike und E-Scooter können zu einem Verlust von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien führen. Darüber hinaus können Tuningmaßnahmen bei Unfällen zu einem Verlust des Versicherungsschutzes und von Leistungen der Unfallopferhilfe führen. Das durch Tuningmaßnahmen modifizierte E-Bike (oder E-Scooter) ist durch die höhere Geschwindigkeit einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt, was zu Sicherheitsrisiken führen kann.